AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die mit Cut Art Werbetechnik (im Folgenden nur Cut Art genannt) geschlossen werden. Diese beziehen sich u.a. auf Auskünfte, Planung, Vorbereitung, Durchführung werbetechnischer Maßnahmen und Dienstleistungen, die damit einhergehen könnten. Die AGBs des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden.

2. Preise

Es gelten die laut Geschäftsführung festgelegten Preise, die mit dem Angebot u.a. individuell festgelegt werden. Bei Neukunden mit der Auftragsbestätigung gilt hier Vorkasse als vereinbart. Bei Bestandskunden werden diese individuell vereinbart. Diese werden mit dem Angebotsschreiben oder Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung nehmen sie die AGB an. Die Auftragserteilung bedarf immer der Schriftform (Post, Email, Fax). Für Aufträge, die mündlich oder fernmündlich erteilt werden, muss die Geschäftsführerin ausdrücklich zustimmen. I.S. des § 145 BGB ist der Auftraggeber an den Vertrag gebunden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsführerin ist auch erforderlich, wenn ihrem Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter bei Lieferung durch den Auftraggeber Aufträge erteilt werden. Diese werden sonst nicht als Auftrag an Cut Art akzeptiert.

4. Lieferung

Die Lieferbedingungen werden bei Auftragserteilung von beiden Parteien individuell vereinbart. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen durch den Auftraggeber wird die Lieferzeit unterbrochen. Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich auf die Vollständigkeit zu überprüfen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, es sei denn Cut Art und dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei Versendung über dem Postwege geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Für Verbraucher gilt: Die Gefahr für die Lieferung geht mit der Übergabe der Ware/Sache auf ihn über. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware/Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Für Lieferungen des Zulieferers, die durch höhere Gewalt nicht oder verspätet geliefert werden können, übernimmt Cut Art keine Haftung. Kann dem Auftraggeber ein Abwarten nicht zugemutet werden und Cut Art kein Ersatz anbieten kann, hat der Auftraggeber das Recht gem. § 323 BGB nach einer angemessen gesetzten Frist vom Vertrag zurücktreten.

5. Montage

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage der gelieferten Werke ordnungsgemäss am Bestimmungsort erfolgen kann. Dies betrifft die Beschaffenheit des Unter- sowie Hintergrundes, Sauberkeit, Kabellose Erde usw.

6. Zahlung

Die Zahlung ist ab Lieferung ohne Abzug sofort fällig. Spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Nach Überschreitung dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn es wird anderes vereinbart. Die Verzugszinsen richten sich nach §§ 288 I, II BGB. Der Verzugszinssatz beträgt danach für das Jahr fünf Prozentpunkt über dem Basiszinssatz (§ 288 I BGB), an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Für Nichtverbraucher (Unternehmer, Juristische Personen etc) beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB). Anspruch auf Verzugsschadensersatz bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug hat Cut Art ein Zurückbehaltungsrecht. Der Auftraggeber kann mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen durch Cut Art wird eine angemessene Vorleistung vereinbart.

7. Eigentumsvorbehalt

Die durch Cut Art gelieferten Waren/Sachen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Cut Art. Eine Weiterveräußerung durch den Auftraggeber ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erlaubt. Die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages tritt der Auftraggeber an Cut Art ab. Bei Be- und Weiterverarbeitung gelieferter Waren/Sachen ist Cut Art gem. § 950 BGB als Hersteller anzusehen. Sind Dritte an der Weiterverarbeitung beteiligt erwirbt Cut Art Miteigentumsanteile in Höhe des Rechnungsbetrages.

8. Gewährleistung

Cut Art führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber übertragenen Druckdaten aus, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit des durch ihn gelieferten Datenmaterials. Bei Übertragungs- oder Datenfehler haftet der Auftraggeber. Eine Überprüfungspflicht durch Cut Art besteht nicht. Der Auftraggeber hat die gelieferte Waren/Sachen (auch Vor- und Zwischenerzeugnisse) auf ihre Vertragsgemäßheit unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Waren/Sachen schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung, spätestens aber mit einer Frist von sechs Monaten ab Empfang der Waren/Sachen schriftlich zu beanstanden. Bei offensichtlichen Mängeln, die nur Cut Art zu vertreten hat, steht Cut Art ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Scheitert eine Nachbesserung durch Cut Art, so hat der Auftraggeber nach einer angemessen gesetzten Frist ein Anspruch auf Minderung nach § 441 I BGB oder gem. § 323 BGB ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Teilmängel berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, sofern die Teilleistung /Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Farbige Reproduktionen können in allen Herstellungs- und Produktionsverfahren sowie auch mit den eingesetzten Materialien Farbabweichungen vom Original aufweisen. Diese Abweichungen sind nicht zu beanstanden.

9. Haftung

Die Haftung für Schäden, auch Folgeschäden, von Cut Art beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes. Cut Art haftet nicht für:

  • durch den Auftraggeber unvorbereiteten Unter- und/oder Hintergrund am Bestimmungsort
  • Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter, die ohne die ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsführerin Anweisungen/Wunsch des Auftraggebers durchführen. Diese sind nicht Vertragsbestandteil.
  • nachträglich eingebrachte, verbundene und umgebildete Sachen am Werk von Cut Art durch den Auftraggeber
  • durch Cut Art gelieferten und montierten Werke, die länger als zwei Jahre liegen
  • Schäden am Werk, die durch Orkan oder andere höhere Gewalt entstehen
  • das Ausbleichen der Farben durch das Sonnenlicht (UV-Licht)

10. Fremdarbeiten

Cut Art ist berechtigt, Teile vereinbarter Aufträge durch einen Dritten anfertigen zu lassen. Mögliche Ansprüche aus Gewährleistung oder Schadensersatz richtet der Auftraggeber diese Ansprüche an den Dritten.

11. Urheberrecht / Copyright

Cut Art hat die Urheberrechte aller durch sie angefertigten, neu entworfenen Werke. Entworfene Logos stehen im alleinigen Eigentum (geistigen und sonstigen Eigentum) von Cut Art. Das umfassende Urheberrecht nach den §§ 12 ff UrhG steht ausschließlich Cut Art zu, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Eine Vervielfältigung der Werke oder Verwendung der Werke ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Cut Art nicht gestattet. Cut Art räumt nach § 31 UrhG ein Nutzungsrecht ein, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk in erlaubter Weise zu nutzen (§ 31 II UrhG). Werke dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Cut Art ist durch den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Cut Art behält sich alle Rechte (Copyright) vor, insbesondere für grafische Entwürfe, Bild-, Tonmaterialien, Layouts, Logos.

12. Archivierung

Cut Art archiviert grundsätzlich keine Daten. 13. Salvatorische Klausel
Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene zulässige Regelung, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bliedersdorf, 01.01.2020